COVID-19: Neue Hotline für Fragen zu Darlehen und Bürgschaften
Die Wirtschaftsförderung Kanton Freiburg (WIF) hat heute Morgen eine Hotline für Fragen der Unternehmen und Selbstständigerwerbenden zum Thema Darlehen und Bürgschaften eingerichtet.
Am 20. März 2020 hat der Bund ein zweites Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen und insbesondere eine Soforthilfe in Form von verbürgten Krediten angekündigt. Es handelt sich dabei um zinsgünstige Bankkredite, die von der öffentlichen Hand verbürgt werden. Die Massnahmen werden bis Ende Woche eingeführt.
Die «Hotline für Darlehen und Bürgschaften» ist offen von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr.
Tel. +41 61 202 02 04 (D/F) / +41 26 304 14 10 (F/D)
Da sich die Situation ständig verändert, wird die Webseite www.promfr.ch/de/covid-19 möglichst rasch an die Entwicklungen angepasst, sobald neue Informationen in Verbindung mit den Massnahmen des Bundes zur Verfügung stehen. Die Unterlagen, die bei der Bank für einen Kreditantrag eingereicht werden müssen, werden bis Ende Woche zum Download bereitgestellt.
Für Fragen zur Erwerbsausfallentschädigung können sich die betroffenen Personen direkt an ihre Ausgleichskasse wenden. Wer Sozialhilfe benötigt, kann sich an den regionalen Sozialdienst wenden, der für die Wohngemeinde zuständig ist.